Juristische Fachübersetzungen

 

Juristische Fachübersetzungen aus und in alle Sprachen

Professionelle juristische Fachübersetzer und Dolmetscher für alle Sprachen.

Unsere muttersprachlichen Rechtsexperten (Diplom-Fachübersetzer bzw. Diplom-Juristen) verfügen über entsprechende Qualifikationen und langjährige Praxiserfahrungen, juristische Fachkenntnisse sowie Fachterminologie

Durch ihre langjährigen Berufserfahrungen und das damit erreichte juristische Knowhow können unsere Fachübersetzer ihre anspruchsvollen juristischen Schriftstücke präzise, gewissenhaft und vor allem fachlich vollwertig übersetzen, sodass diese ihren Zweck in der Zielsprache erfüllen.

Wir sind ein zertifiziertes Übersetzungsbüro und können Ihre juristischen Texte nach DIN EN ISO 17100 anfertigen.

  Juristische Fachübersetzungen u.a. für folgende Rechtsgebiete:

Arbeitsrecht
Bankrecht
Beamtenrecht
Compliance
Erbrecht
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Handelsrecht
Insolvenzrecht
Internationales Wirtschaftsrecht
Kapitalmarktrecht
Kartellrecht
Medienrecht
Medizinrecht
Mergers & Acquisition
Mietrecht
Öffentliches Recht
Private Equity
Steuerrecht
Strafrecht
Urheberrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Verwaltungsrecht
Wohnungseigentumsrecht
Zivilrecht

 

  Fachübersetzungen für folgende Dokumente:

AGB
Allgemeine Gesetzestexte
Approbation
Arbeitsvertrag
Aufenthaltsgenehmigung
Bescheinigung
Bewerbung
Bilanz
Bürgschaftsvertrag
Darlehnsvertrag
Datenschutzerklärung
Dienstvertrag
Diplom
Gutachten
Ehevertrag
Einbürgerungszusicherung
Erbvertrag
Frachtvertrag
Führungszeugnis
Geburtsurkunde
Gerichtsurteil
Gesellschaftsvertrag
Gutachten
Handelsregisterauszug
Heiratsurkunde
Jahresabschlüsse
Kaufvertrag
Klageschrift
Korrespondenz
Lieferbedingungen
Lizenzvertrag
Mietvertrag
Patent
Patentanmeldung
Patentschrift
Promotionsurkunde
Prozessunterlagen
Richtlinien
Satzung
Schenkungsvertrag
Schriftsatz
Testament
Unternehmensberichte
Vollmacht
Werkvertrag
Zeugnis

Juristische Fachübersetzungen München

Juristische Eilübersetzungen

In besonderen Fällen müssen für Dokumente, wie Klageschriften oder Verträge, kurzfristige juristische Fachübersetzungen angefertigt werden, damit Gerichts- oder Verhandlungstermine eingehalten werden können.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren eilbedürftigen juristischen Fachübersetzungen, damit Sie Ihre Fristen jederzeit einhalten können.

 

Dolmetscher

In Zeiten der Globalisierung und zunehmender Internationalisierung der Märkte ist Kommunikation ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg. Wir unterstützen Sie gerne mit unserem Dolmetscherdienst, wie auch mit Fachübersetzungen, in allen Sprachen. Professionalität und Qualität gehören zu unseren wichtigsten Grundsätzen. Wir sind auf die von Ihnen gestellten Anforderungen vorbereitet. Bei der Planung einer Konferenz oder einer Verhandlung, gleich welcher Größe, unterstützen wir Sie gerne.

Bei Dolmetschereinsätzen, wie beispielsweise Gerichtsverhandlungen, ist es wichtig, dass Dolmetscher mit juristischen Fachkenntnissen eingesetzt werden, da die „Gerichtssprache“ sehr komplex, aber auch präzise ist und somit einer korrekten und rechtmäßigen Verdolmetschungsbedarf.

Wir bieten Ihnen alle gängigen Formen von Dolmetscherdiensten an, um Ihre Veranstaltung erfolgreich und reibungslos durchzuführen. Selbstverständlich stellen wir Ihnen unsere Dolmetscherdienste auch für Gerichtsverhandlungen, Notartermine, Behördengänge und überall sonst, wo der Einsatz eines juristischen Dolmetschers benötigt wird, gerne zur Verfügung.

 

Beglaubigung

In bestimmten Fällen werden beglaubigte juristische Fachübersetzungen benötigt. Dies betrifft vor allem Klageschriften, Verträge, Bilanzen, Jahresabschlüsse, aber auch Dokumente, Urkunden und Bescheinigungen etc.

Beglaubigte Übersetzungen werden vor allem bei Behörden, öffentlichen Institutionen und Einrichtungen, Gerichten, Universitäten etc. benötigt.

Wenn ein vereidigter/ermächtigter Übersetzer (in einem deutschen OLG-Bezirk zugelassen) eine beglaubigte Übersetzung anfertigt, haftet er mit seinem Beglaubigungsvermerk, seinem Stempel und seiner Unterschrift für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller aus dem Ursprungsdokument übersetzten Angaben.

Die Kosten für die einfache Beglaubigung belaufen sich pro Dokument auf € 5,00 zzgl. der gesetzlichen zurzeit geltenden MwSt.

 

Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation)

Durch die Überbeglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers durch das jeweilige Gericht bestätigt, bei dem der vereidigte/ermächtigte Übersetzer zugelassen ist. Damit eine Überbeglaubigung eingeholt werden kann, muss das Dokument vorerst übersetzt und beglaubigt werden (Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift vom Übersetzer).

Ob die Überbeglaubigung in Form von einer Apostille oder Legalisation eingeholt werden muss, hängt von dem Abkommen ab, die die Staaten untereinander abgeschlossen haben. Die Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, wird die Apostille erteilt. Bei allen anderen Staaten wird eine Legalisation erteilt.

Ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation benötigen, können Sie bei den Behörden im Zielland erfragen.

Die Kosten für die Überbeglaubigung hängt von der Menge und der Sprache der zu übersetzenden Unterlagen ab und entstehen nicht durch uns, sondern werden vom zuständigen Gericht erhoben.

Beratung und Entscheidung bezüglich der Beglaubigungsart liegen nicht im Kompetenzbereich des Übersetzungsbüros.

 

Juristische Fachübersetzungen München

ist nicht nur mit seinen ca. 1,6 Millionen Einwohnern die Hauptstadt Bayerns, sondern das Zentrum von Dienstleistungen vom ganzen Bundesland. Zusammen mit Augsburg, Ulm, Nürnberg und Würzburg bildet München eine sehr starke wirtschaftliche, kulturelle und innovative Region. München zählt zu den ersten Positionen in ganz Europa, was das Wirtschafts- und Industriewachstum angeht. Seine weltweit bekannten Museen sowie Natursehenswürdigkeiten (Englischer Garten) werden von zahlreichen Besuchern bewundert. Ein jährliches Highlight ist das weltweit bekannte Oktoberfest.

 

Unser Münchener Übersetzungsbüro finden Sie zentral gelegen in der Nähe des Hauptbahnhofes.

Für Fragen zu unserem Übersetzungs-Angebot stehen wir Ihnen unter folgender Anschrift zur Verfügung.

Noch einfacher können Sie sich über unsere Email an uns wenden.

Schellingstraße 109 a

80798 München

Tel: ++49 – 89 – 21 26 98 15

Fax: ++49 – 89 – 21 26 98 16

E-Mail: info@juristische-fachuebersetzungen-muenchen.de

 

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr sowie per Email 24/7. Termine nur nach Vereinbarung!

Unverbindliche und umgehende Angebotserstellung.